Barrierefreiheit im Büro: Was Arbeitgeber in Köln wissen müssen
Barrierefreiheit ist nicht nur ein ethisches Gebot – für viele Unternehmen auch eine gesetzliche Pflicht. Was müssen Arbeitgeber bei der Bürowahl in Köln beachten?
Gesetzliche Grundlagen
Das Sozialgesetzbuch IX (§ 164) und die Arbeitsstättenverordnung (§ 3a ArbStättV) verpflichten Arbeitgeber, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten. Konkret: Wenn Sie Mitarbeiter mit Mobilitätseinschränkungen haben oder erwarten, muss Ihr Büro barrierefrei zugänglich sein.
Mindestanforderungen
- Stufenloser Zugang (Aufzug oder Rampe)
- Rollstuhlgerechte Tür-/Gangbreiten (mind. 90 cm)
- Barrierefreie Sanitäranlagen
- Rollstuhlgerechte Arbeitsflächen auf Anfrage
Praxistipp: Barrierefrei mieten in Köln
Barrierefreie Büroflächen sind in Köln oft Neubauten. Viele Altbauten ohne Aufzug sind für Rollstuhlnutzer ungeeignet. Fragen Sie beim Besichtigungstermin explizit nach und lassen Sie sich die Barrierefreiheit schriftlich bestätigen.
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