Recht

Büro untervermieten in Köln: Was Sie rechtlich wissen müssen

Fläche übrig nach Homeoffice-Einführung? Das Untervermieten von Büroflächen kann die Kosten erheblich reduzieren – wenn es richtig gemacht wird.

Wann darf ich untervermieten?

Im Gewerbemietrecht gilt: Untervermietung ist nur erlaubt, wenn der Hauptmietvertrag es ausdrücklich gestattet oder der Vermieter zustimmt. Prüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig. Untervermietung ohne Erlaubnis kann zur Kündigung führen.

Was muss im Untermietvertrag stehen?

  • Genaue Beschreibung der untervermieteten Fläche
  • Laufzeit (muss vor oder mit der Hauptmiete enden)
  • Mietzins und Nebenkosten
  • Nutzungszweck
  • Haftungsregelungen

Steuerliche Aspekte

Einnahmen aus der Untervermietung sind steuerpflichtig. Gleichzeitig können Sie die entsprechenden Mietaufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Carl Nagel
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Bürovermietung Köln · Angermann NRW
Lilly Ostermann
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Bürovermietung Köln · Angermann NRW
Leonard Albert
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