Büro-Nebenkosten in Köln: Was Vermieter umlegen dürfen
Im Gewerbemietrecht darf der Vermieter nahezu alle Betriebskosten auf den Mieter umlegen – auch solche, die im Wohnmietrecht nicht übertragbar wären. Kennen Sie Ihre Rechte.
Was darf umgelegt werden?
Im Gewerbemietrecht gilt Vertragsfreiheit. Vermieter können folgende Kosten umlegen, wenn sie im Vertrag stehen:
- Heizkosten, Warmwasser
- Strom (Allgemeinflächen)
- Wasser, Abwasser
- Grundsteuer
- Gebäudeversicherung
- Hausmeisterkosten
- Reinigung der Allgemeinflächen
- Aufzugswartung
- Verwaltungskosten (im Gewerbemietrecht möglich!)
Was nicht umgelegt werden darf
Instandhaltungskosten für das Gebäude (Dach, Fassade, Fenster) dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden – es sei denn, der Vertrag sieht dies explizit vor (was Sie dann verhandeln sollten).
Typische Nebenkostenhöhe in Köln
Marktüblich: 3–5 €/qm Nebenkosten. Mehr als 5 €/qm sollten Sie hinterfragen und eine Betriebskostenabrechnung aus dem Vorjahr anfordern.
Weitere Artikel
Büro-Gesamtkosten berechnen: Was ein Büro in Köln wirklich kostet
Die Kaltmiete ist nur ein Teil der Bürokosten. Nebenkosten, Kaution, Einrichtung und laufende Betriebsausgaben können die Gesamtkosten um 50–100% erhöhen. Hier ist die vollständige Rechnung.
Artikel lesenKostenBüro mieten ohne Provision in Köln: So sparen Sie die Maklercourtage
Maklerprovision beim Büro mieten kann 2–3 Monatskaltmieten kosten. Wie Sie in Köln auch ohne Makler die richtige Fläche finden.
Artikel lesenKostenGewerbesteuer und Bürostandort Köln: Was Unternehmen beachten
Der Gewerbesteuerhebesatz beeinflusst die Standortwahl von Unternehmen. Was gilt in Köln und was sollten Sie bei Umzugsplänen beachten?
Artikel lesen


Bereit für Ihr neues Büro in Köln?
Kostenlos in 5 Minuten: Fläche, Lage, Budget – maßgeschneidert für Ihr Unternehmen.