Kosten

Büro-Nebenkosten in Köln: Was Vermieter umlegen dürfen

Im Gewerbemietrecht darf der Vermieter nahezu alle Betriebskosten auf den Mieter umlegen – auch solche, die im Wohnmietrecht nicht übertragbar wären. Kennen Sie Ihre Rechte.

Was darf umgelegt werden?

Im Gewerbemietrecht gilt Vertragsfreiheit. Vermieter können folgende Kosten umlegen, wenn sie im Vertrag stehen:

  • Heizkosten, Warmwasser
  • Strom (Allgemeinflächen)
  • Wasser, Abwasser
  • Grundsteuer
  • Gebäudeversicherung
  • Hausmeisterkosten
  • Reinigung der Allgemeinflächen
  • Aufzugswartung
  • Verwaltungskosten (im Gewerbemietrecht möglich!)

Was nicht umgelegt werden darf

Instandhaltungskosten für das Gebäude (Dach, Fassade, Fenster) dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden – es sei denn, der Vertrag sieht dies explizit vor (was Sie dann verhandeln sollten).

Typische Nebenkostenhöhe in Köln

Marktüblich: 3–5 €/qm Nebenkosten. Mehr als 5 €/qm sollten Sie hinterfragen und eine Betriebskostenabrechnung aus dem Vorjahr anfordern.

Carl Nagel
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Bürovermietung Köln · Angermann NRW
Lilly Ostermann
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Bürovermietung Köln · Angermann NRW
Leonard Albert
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